
;-) .. Dank allen, die an diesem Samstag der Kälte mit Ausdauer auf der Demo trotzten - besonderer Dank denen die dazu extra nach München reisten!
So wie es aussieht, müsst Ihr wiederkommen, und Ihr könnt wieder Freunde mitbringen - Danke!
Update: Schlimmes Urteil gegen Streikfreiheit (SZ)
breite Öffentlichkeit erbeten!
Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: "In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht.
Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08)
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